Hallo, wie ist die Rechtslage bei folgender Konstellation: bei einem Beschäftigten wurde nach Erreichen der 10 Stunden Höchstarbeitszeitgrenze die Arbeitszeit gekappt. Es wurde aber noch nach 21.00 Uhr ein paar Minuten weitergearbeitet. Bekommt der Beschäftigte für diese Minuten nach 21.00 Uhr den Nachtzuschlag ausbezahlt, obwohl diese Zeit laut Arbeitszeitkonto gekappt, also nicht gearbeitet wurde? Wenn ja oder wenn nein, aufgrund welcher Grundlage?
Warum hat der Arbeitnehmer weiter gearbeitet? War es mit Zustimmung des Arbeitgebers oder entgegen der Anweisung des Arbeitgebers? Wie sind die Regelungen zur Arbeitszeit?
ja, der Beschäftigte musste an einer Sitzung teilnehmen, hat einfach zu früh seinen Dienst begonnen, kam so über die 10 Stunden.
Dann ist es ganz normal Arbeitszeit. Die Zeit ist gutzuschreiben und Zuschläge sind zu bezahlen. Die Software seitige Kappung ist unzulässig. Der Anspruch ist in Textform geltend zu machen. Wenn das nicht hilft wäre Klage einzureichen.
Wenn der Abeitgeber nicht einsichtig ist verlässt man zukünftig die Sitzung nach 10 Stunden.