Nachtschicht, Ansprüche
#1

Mein Lebenspartner ist bei der Stadtverwaltung für die Unterhaltung von Verkehrstunneln  zuständig. Mehrmals im Jahr fallen an einzelnen Nächten Wartungsarbeiten an, die er vor Ort leitet. Bisher hat er dafür keine Ansprüche wie Zuschläge oder Freizeitausgleich geltend gemacht. Nun hat sich die Lage zugespitzt und es fallen wochenlange Nachtschichten an. Derzeit 12 Nächte am Stück montags bis freitags. Das Wochenende ist jedoch frei. 
Auch die einzelnen Nachtschichten werden wegen Arbeitsverdichtung nun vermehrt auftreten.

Frage:
Welche Ansprüche an Zulagen und Freizeitausgleich darf mein Lebenspartner stellen?
Die Arbeitszeit ist m.E. korrekt, da ca. 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Nachtschichten liegen.
Muss der Personalrat vor der Anordnung der Nachtschichten zustimmen?
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#2

In der Annahme, dass der TVöD Anwendung auf das Arbeitsverhältnis findet gilt:

Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr.

"§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
(1) Der/Die Beschäftigte erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde
b) für Nachtarbeit 20 v.H.,
[...]
des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe."

Hierbei sind Ausgestaltungen mit Auszahlung der Zuschläge oder Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto als Plusstunden möglich,

Der PR ist hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit in der Mitbestimmung.
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#3

P.S. Ansprüche können zumindest noch für die letzten 6 Monate geltend gemacht werden.
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#4

Ich bedanke mich ganz herzlich für die Antwort.
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