Die Zuschläge für Nachtarbeit sind steuer- und sozialabgabenfrei. Um das Netto zu berechnen, bedarf es weiterer Angaben wie der Steuerklasse.
Für den TVöD gilt:
Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde – für Nachtarbeit: 20 v. H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.