Nachtbereitschaft TVÖD SuE
#1

Hallo, künftig wird für die Erzieher (SuE) im Wohnheim die Nachtbereitschaft eingeführt. Man arbeitet 20-0 Uhr, hat dann Schlaf-/Nachtbereitschaft 0-5 Uhr, von der die Hälfte als Arbeitszeit vergütet wird, und arbeitet nochmals von 5-8 Uhr.
Zählt die Schlafbereitschaft als Pause (da ja zur Hälfte unbezahlte Ruhezeit) oder werden nochmals 45min Pausenzeit abgezogen? Danke vorab!
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#2

"Zählt die Schlafbereitschaft als Pause (da ja zur Hälfte unbezahlte Ruhezeit) oder werden nochmals 45min Pausenzeit abgezogen?"
Letztlich kommt es auf die konkreten Arbeitszeitvorgaben vom Arbeitgeber an. Eine zusätzliche Pause könnte nur bei entsprechender Pausenregelung in Betracht kommen. D.h. Pause ist von 7 bis 7:45 Uhr und man müsste in der Zeit auch nicht arbeiten/erreichbar sein.
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