Nachrücker Personalrat
#1

Hallo,
bin ich als Nachrücker zum Personalrat stimmberechtigt, wenn ich auf Grund Fehlens eines Personalratsmitgliedes an der Sitzung teilnehme? Darf / kann ich überhaupt als lediglich Nachrücker an der Sitzung teilnehmen?

Danke im Voraus
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#2

"Bin ich als Nachrücker zum Personalrat stimmberechtigt, wenn ich auf Grund Fehlens eines Personalratsmitgliedes an der Sitzung teilnehme? "
Ja, wenn man das entsprechende Ersatzmitglied ist, welches beim Fehlen des Personalratsmitgliedes zum Zuge kommt.

"Darf / kann ich überhaupt als lediglich Nachrücker an der Sitzung teilnehmen?"
Beim fehlen einer Mitgliedes tritt ein Ersatzmitglied vorübergehend in den PR ein. Es hat dann für den Zeitraum (meist also die entsprechende Sitzung) die vollen Rechte eines PR-Mitgliedes.
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