Nach Studium auf A11 Stelle bewerben
#1

Hallo,

ich schließe demnächst mein Studium B.A. Public Management ab und möchte mich auf eine Stelle mit A11 bewerben.

Zunächst werde ich nach A9 bezahlt, dies ist mir bewusst. Auch ist mir bewusst, dass ich erst in A10 muss, bevor ich in A11 darf.

Doch was ich nicht weiß ist, wie das denn konkret in der Praxis aussieht?

Werde ich automatisch nach einem Jahr (glaube das war die Mindestzeit für eine Höhergruppierung) in A10 und wieder ein Jahr später in A11 eingestuft?

Muss ich dafür einen Antrag stellen?

Vielen Dank für eure Infos
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#2

Automatisch geht gar nichts, das hängt ja auch von verschiedenen Faktoren ab (Stellenplan etc.).
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#3

Angenommen ich würde mich bei der Stadt K bewerben.

Was sagt der Stellenplan dann für mich aus, als Bewerberin?

Und wie komme ich denn dann in A10 und später in A11? Also schon mal einen Antrag stellen scheinbar. Wie heißt dieser Antrag denn?

Und ab wann - unter welchen Voraussetzungen - kann man einen solchen Antrag stellen?
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#4

Ich würde mit dem Personalamt der Stadt sprechen, wie es mit den Beförderungen läuft und ob Anträge erforderlich sind.

Bei meinen Beförderungen musste ich keine Anträge stellen. Einmal wurde die Stelle auf A 10 angehoben und ich im Anschluss befördert. Beim anderen Mal habe ich mich auf eine A 11 Stelle beworben, wonach ich dann ebenfalls befördert wurde.
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#5

Anträge für eine Beförderung wären total ungewöhnlich. Im Regelfall kommt es auf die Beurteilung und die Wertigkeit der Stelle an. Daneben werden die Beurteilungen und Beförderungen ggf. gebündelt an bestimmten Terminen. Man ist dann von diesen Terminachsen abhängig. Meist werden die Beförderungen deutlich länger als die gesetzliche Mindestfrist dauern.

Aus dem Stellenplan kann man ein Stück sehen wie der Stellenkegel aussieht und ob die höheren Wertigkeiten ausgereizt sind oder nicht.
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#6

Doch was ich nicht weiß ist, wie das denn konkret in der Praxis aussieht?
--) Mit Wegfall der Sperrzeit/Probezeit gehste auf deinen Vorgesetzten zu und bittest um Prüfung einer Beförderung. Dazu würde ich immer eine E-Mail mit der Personalstelle und deinem Vorgesetzten schreiben (als Nachweis ggüber PersRat). Grundsätzlich entscheidet der Dienstherr über eine Beförderung, nicht DU. 

Werde ich automatisch nach einem Jahr (glaube das war die Mindestzeit für eine Höhergruppierung) in A10 und wieder ein Jahr später in A11 eingestuft?
Probezeit beachten!! Diese wird vorab festgelegt. Die Regelzeit von 1 Jahr ist für normale Beamte. Du kommst ja erst mal in die Probezeit. 

Muss ich dafür einen Antrag stellen?

NEIN! Der Dienstherr entscheidet nicht über deinen Antrag, sondern über seine Möglichkeit. Du kannst nur höflichst anfragen... 
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