Nach Elternzeit, 4 Jahre zu Hause
#1

Neueinstellung, von einem anderen Arbeitgeber (freie Wirtschaft)

Hallo, ich habe eine Frage. Ich war 4 Jahre zu Hause und vorher in Elternzeit ( in der Elternzeit gearbeitet). Ich habe 15 Jahre Berufserfahrung.

In welche Stufe werde ich eingestuft?

Nach § 16(2) TV-L , Stufe 3 ? Oder wird mir noch § 17(3) TV-L was "abgezogen"!
§ 17 TVL gilt doch nur für bestehende Beschäftigungsverhältnisse?

Wie ist es im TVöD?

Kann jemand helfen?!
Danke
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#2

"In welche Stufe werde ich eingestuft?"
Hängt davon ab, was du vor Vertragsunterschrift aushandelst.
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