Monatszeitarbeitskonto
#1

Hallo,
ich arbeite in einem Saisonbetrieb von März bis November, bin aber das ganze Jahr angestellt. Am anfang des Jahres bekomme ich den Jahresurlaub als Stunden gutgeschrieben. Meine Monatsarbeitszeit wird mir am Ene des Monats von meinem Arbeitszeitkonto abgezogen. Die Feiertage (Montag- Freitag) werden aber nicht auf meinem Arbeitszeitkonto berücksichtigt sondern es wird so getan als gäbe es für mich keine Feiertage. Hat meine Arbeitgeber das Recht die gesetzlichen Feiertage zu ignorieren?

Viele Grüße Eva
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#2

"Die Feiertage (Montag- Freitag) werden aber nicht auf meinem Arbeitszeitkonto berücksichtigt sondern es wird so getan als gäbe es für mich keine Feiertage."
Auch nicht bei der Monatsarbeitszeit?
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#3

Nein, gar nicht.
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#4

Dann passt da was nicht. Wie ist denn die Arbeitszeit geregelt? Würde an den Feiertagen sonst gearbeitet werden?

Schon die Umrechnung Urlaub in Stunden ist nicht sauber.

Was ist im Arbeitsvertrag ergänzend zur Anwendung TVöD geregelt?
Was regelt die Gleitzeitvereinbarung?
Wie sieht die Stundenrechnung aus?
Wueviele Stunden im Jahr arbeitest du und ist Vollzeit oder Teilzeit (wieviele Stunden pro Woche oder wieviel Prozent von Vollzeit) wurde vereinbart?
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#5

Ja, wir arbeiten auch an Feiertagen. Wir haben immer am Montag Ruhetag und von Mitte November bis Mitte März ist ganz geschlossen. Da ich aber das ganze Jahr angestellt bin muss ich die Stunden in der restlichen Zeit, die wir offen haben reinarbeiten. In meinem Vertrag stehen 37,18 % (14,5 Std) in der Woche. Bei der Stundenrechnung werden meine gearbeiteten Stunden über den Monat aufsummiert und am Ende des Monats werden mir immer 63,03 Sollsstunden abgezogen. Eine Gleitzeitvereinbarung gibt es nicht. Im Arbeitsvertrag ist diesbezüglich nichts extra geregelt.
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