25.03.2019, 15:28
Hier in Schleswig-Holstein stellt sich die Frage, ob eine Mitwirkung oder Mitbestimmung in Fällen der Stellenbewertung vorliegt. Von der Personalverwaltung werden dem PR hin und wieder die Stellenbeschreibungen von Mitarbeitern vorgelegt. Auf Nachfrage erfahren wir dann auch, was die Bewertungsfirma denn nun bewertet hat.
Jetzt liegt ein Fall vor, bei dem uns erzählt wurde, dass Ende 2017 ein Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung eines Mitarbeiters gestellt worden sei. Die Stellenbeschreibung wurde uns, trotz Nachfrage, nicht gegeben. Nun ist die Bewertung da. Hieraus ist ersichtlich, dass der MA 25% auf einer Stelle arbeiten soll, die zu eben diesen 25% selbständige Arbeit beinhalten würde. Dadurch ergibt sich dann auch eine entsprechende erfreuliche Erhöhung. In der Tatsache handelt es sich bei dieser Stelle jedoch ausschließlich um eine Urlaubs-/Krankheitsvertretung, die m.E. nicht in die Stellenbewertung einfließt.
Der PR möchte nun dieser Bewertung widersprechen. Ist das möglich, wenn ja, welche Vorschriften sind zu beachten.
Danke für das geteilte Schwarmwissen.
Marion
Jetzt liegt ein Fall vor, bei dem uns erzählt wurde, dass Ende 2017 ein Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung eines Mitarbeiters gestellt worden sei. Die Stellenbeschreibung wurde uns, trotz Nachfrage, nicht gegeben. Nun ist die Bewertung da. Hieraus ist ersichtlich, dass der MA 25% auf einer Stelle arbeiten soll, die zu eben diesen 25% selbständige Arbeit beinhalten würde. Dadurch ergibt sich dann auch eine entsprechende erfreuliche Erhöhung. In der Tatsache handelt es sich bei dieser Stelle jedoch ausschließlich um eine Urlaubs-/Krankheitsvertretung, die m.E. nicht in die Stellenbewertung einfließt.
Der PR möchte nun dieser Bewertung widersprechen. Ist das möglich, wenn ja, welche Vorschriften sind zu beachten.
Danke für das geteilte Schwarmwissen.
Marion