Der Mieterin liegen alle von der Wohngeldstelle geforderten Daten vor. Warum muss ich trotzdem das Formular ausfüllen?
Die Verpflichtung ergibt sich aus § 23 Absatz 3 Wohngeldgesetz.
Aber nicht alle Wohngeldbehörden verlangen die Vermieterbescheinigung standardmäßig. Das liegt im Ermessen der Behörde oder vielleicht sogar des einzelnen Sachbearbeiters. Ich kann die kritische Frage nachvollziehen, wenn bereits aus dem Mietvertrag alle Daten klar hervorgehen.