Mitbestimmung bei Mehrarbeit bzw. Überstunden?
#1

Hallo,
ich bräuchte mal einen Rat.
Die Dienststelle hat für ein paar Teilzeitbeschäftigte
Mehrarbeit angeordnet. Diese Mehrarbeit war abzusehen,
aber eineIcon_wink Fremdfirma natürlich zu teuer.
Diese Mehrarbeit wurde nun so lange angeordnet, bis die
erkrankte Kollegin wieder gesund ist. De facto pro Kopf
eine Stunde pro Tag mehr.
Die Dienststelle hat uns die Anordnung schriftlich mitgeteilt
und gesagt da es Mehrarbeit wäre und nicht Überstunden,
müssten wir auch nicht beteiligt werden.
Stimmt das?
Danke schönIcon_razz
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#2

Hallo KollegIn,

meiner Meinung nach irrt Eure DSL hier gewaltig. Mehrarbeit kann beispielsweise im Rahmen einer Dienstvereinbarung zu flexiblen Arbeitszeiten geleistet werden - so was haben wir hier bei uns im Amt.

Ab dem Zeitpunkt, wo die Mehrarbeit angeordnet wird, seid Ihr als Gremium zu beteiligen und müsst dieser Maßnahme auch zustimmen. Nebenbei: angeordnete Überstunden beinhalten laut TVöD auch den entsprechenden Überstundenzuschlag - meines Wisses nach derzeit 25 %.

Grüße,
J.
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#3

Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Wir haben uns auch bei verdi erkundigt. Jetzt werden wir erst einmal einen Brief an die Dienstelle aufsetzen.Vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht anders aus.
Gruß G.
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#4

Hallo,

ich weiss jetzt nicht in welchem Bundesland du bist aber nach unserem Personalvertretungsrecht habt ihr Mitbestimmung.
Nach Art.75 Abs 4 Nr. 1 BayPVG habt ihr Mitbestimmung bei Beginn und Ende der Arbeitszeit.

@JenSie
Bei Mehrarbeit gibt es keine Überstundenzuschläge. Erst wenn über die Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten hinaus gearbeitet wird entsteht auch bei Teilzeitkräften der Anspruch auf Überstundenzuschlag von 30% in den Entgeltgruppen 1-9 und 15 % in den Entgeltgruppen 10-15.

Gruß
Roland
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