Mitbestimmung bei IT-Ausstattung
#1

Hallo,

unsere Außenstelle hat eine relativ kleine IT-Abteilung, quasi als Ableger der vorgesetzen Dienststelle. Hier arbeiten zwei Mitarbeiter.

Diese Kollegen haben sich im Laufe der Jahre, was die EDV angeht, eine äußerst luxuriöse Einrichtung angeschafft, alles vom Feinsten. Und völlig unkontrolliert von Vorgesetzten. Das gilt auch für die angeschaffte Software.

Meine Frage: welche Rechte hat hier der Personalrat ? Kann er z. B. eine Auflistung der dienstlichen Hardware verlangen ?

Gruss

Andreas
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#2

Hallo Andreas

Das ist eine gute Frage. Meiner Meinung nach, habt ihr bei der Hardware schlechte Karten. Es sei der Dienststelle überlassen, welche Arbeitsmittel sie zur Verfügung stellen will. Es sei denn, diese ist fähig das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. (z.B.: § 75 Abs. 3 Punkt 17. BundesPersVG) Dann wäre es ein Mitbestimmungstatbestand!

Bei der Software kommt es darauf an.

Bundes PersVG § 75 Abs. 3 Punkt 17. (Mitbestimmung)

Zitat:„Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen.“

Wenn aus der Software resultierend völlig neue Arbeitsverfahren entstehen, besteht eventuell, lt. Bundes PersVG, auch ein Anspruch auf Mitwirkung des PR.

Mir stellt sich aber die Frage, ob es hier nicht um eine Neid-Debatte geht. Nach dem Motto: „Die haben TOLL, Wir haben OLL!“ Berichtige mich, wenn ich falsch liege!

Dann frage ich mich, wie das alles ohne Kontrolle des DStLt. geschehen sein soll? Er bezahlt doch die ganze Schose. Also so ganz Ohne war das dann doch wohl nicht!

Noch mal zurück zu deiner Frage:

Zitat:Meine Frage: welche Rechte hat hier der Personalrat ? Kann er z. B. eine Auflistung der dienstlichen Hardware verlangen ?

Ich glaube nein, lass mich aber gern eines Besseren belehren!

Ich wünsche viel Spass noch

MkG Strabahner
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