Mitarbeit in Arbeitsgruppen
#1

Hallo zusammen, 
der/die Vorsitzende des Personalrats hat die Aufgabe die Ansprechperson für den Arbeitgeber zu sein uvm.. Wie aber ist die Besetzung in Arbeitsgruppen in der Praxis? Werden diese Aufgaben nur vom Vorstand wahrgenommen oder gibt es eine Verteilung der Personalratsaufgaben. Wäre einmal interessant zu sehen, wie das in anderen Häusern geregelt ist. 

Danke!
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#2

Der PR ist dabei ein Stück frei. Allerdings sind bevorzugt Personen mit Freistellung zu berücksichtigen. Bei uns sind schon wegen der vielen Arbeitsgruppen auch "normale" PR-Mitglieder vertreten.
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#3

Das entscheidet der Personalrat in eigener Verantwortung, es ist ja auch sinnig, die Arbeitsgruppen mit "fachnahmen Personalratsmitgliedern" zu besetzten. Vorschriften hierzu, wer teilnehmen muss, gibt es  nicht, es ist dem Personalrat folglich frei gestellt PR-Mitglieder zu entsenden, sollten aber ordentliche Mitglieder sein.
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