25.01.2019, 12:20
In Bayern gibt es keine Rechtsgrundlage dass ein Personalratsmitglied an Vorstellungsgesprächen teilnehmen darf.
(24.01.2019, 09:16)Roland schrieb: Aber nicht in Bayern.Hallo Roland mag ja Recht haben, mit seiner Aussage, dass zumindest in Bayern der Arbeitgeber entscheiden kann, ob überhaupt ein Personalratsmitglied an einem Auswahlgespräch teilnehmen darf. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber wohl nein sagen kann, wenn ihm das Personalratsmitglied nicht gefällt, sonst vielleicht ja. Ob das allerdings auf eine vertrauensvollen Zusammenarbeit schließen lässt, sei dahingestellt.
Deswegen kann man hier nicht pauschal schreiben, dass der Arbeitsgeber kein Recht hat zu entscheiden, wer vom Personalrat an einem Vorstellungsgespräch teilnehmen soll.
Sicher muss der AG begründen warum er sich für den eingestellten Bewerber entschieden hat.