11.12.2018, 12:20
Hallo,
folgende Situation:
AN A ist in EG 5 eingruppiert. In der Arbeitsplatzbeschreibung steht auch die Vertretung (Urlaub, Krankheit, Frühstück) von Arbeitnehmer B in EG 7.
Darf AN A diese Tätigkeiten ausführen?
Muss er sie ausführen?
Wie sieht es in dem Fall mit einer Zulage aus?
Danke schonmal.
Percy
folgende Situation:
AN A ist in EG 5 eingruppiert. In der Arbeitsplatzbeschreibung steht auch die Vertretung (Urlaub, Krankheit, Frühstück) von Arbeitnehmer B in EG 7.
Darf AN A diese Tätigkeiten ausführen?
Muss er sie ausführen?
Wie sieht es in dem Fall mit einer Zulage aus?
Danke schonmal.
Percy