Minusstunden bei Feiertagen
#1
Rolleyes 

Hallo zusammen,

ich bin beim Land Niedersachen als Teilzeitbeschäftige angestellt mit 19,90 Stunden im Monat. In meinem Arbeitsvertrag ist nicht klar geregelt wann ich diese Stunden arbeite also an 3 , 2 oder 4 Tagen die Woche. Ich arbeite die Stunden von Mittwoch bis Freitags ( nach mündlicher Absprache )
Jetzt ist am Mittwoch den 03.10 ein Feiertag gewesen, und mir sind auf meinem Stundenkonto für diesen Arbeitstag 2 Minusstunden eingetragen worden. Kann mir mal bitte jemand sagen ob das rechtens ist ? Und wenn ja, Warum ?
Vielen Dank im voraus.
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#2

1. auch wenn du mo-fr arbeiten würdest ist es ein feiertag somit plus stunden ich arbeite mo- do und wenn da ein feiertag auftritt

rechne ich mit dem stundensatz der die 4 Tage durch 30 Stunden somit 7,30 pro tag auch wenn ich krank bin und freitag reiche ich weder urlaub noch sonst was ein

in deinem fall irgend was von 6 stunden irgendwas ist rechtens
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#3

hallo hansel, ich würde an deiner stelle in die Personalverwaltung gehen und fragen, welches Zeitmodell bei deinem Arbeitszeitkonto programmiert ist. Wenn die Stechuhr bei Feiertagen einen Mittelwert nimmt, der sich aus einer 5-tage-Woche errechnet, so müßte dieser Anwendung eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung zugrunde liegen. Frag doch einfach mal nach und dann kannst zu immer noch abklären, ob dein Arbeitgeber richtig handelt.
der stadtbus
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