Minijobber einstellen
#1

Hallo,

wir möchten projektbezogen im Stadtmarketing jemanden als Minijobber einstellen.
Muss das immer mit dem Personalrat abgestimmt werden?

Viele Grüße
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#2

Eine Information des Personalrates ist auf jeden Falll nötig. Bei kurzer Dauer des Arbeitsverhältnisses (max. 2 Monate) greift ggf. kein Mitbestimmungsrecht. Dafür ist aber auch das anzuwendende Landesrecht anzuschauen, weil die Mitbestimmungsregeln verschieden sind. Auch können Dienstvereinbarunen etc. eine Rolle spielen. Deshalb mit dem Personalreferat klären.
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