Minijob Schließdienst
#1

Hallo
ich hätte da eine Frage. Ich habe seit 2 Jahren einen Minijob bei der Stadt, also öffentl. Dienst, im Schließdienst. In der Regel  Einsätze am Tag , 2 a 40 Min, ich bekomme also 80 Min bezahlt, müssen diese auf volle Stunde aufgerechnet werden, in den Ferien auch Schulen kontrollieren auch Einsätze von 30min bis 50 min....
Vielen Dank im voraus
Tschüss
Carsten
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#2

Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung bzw. was steht im Arbeitsvertrag?
Soweit es feste Zeiten für den Arbeitseinsatz gibt (es also keine Rufbereitschaft ist) findet z.B. im TVöD keine Aufrundung statt. Das ist auch der Normalfall in den meisten Tarifverträgen.

Es gibt im Arbeitsvertrag eine Regelung zu dem geteilten Dienst?
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#3

Es steht im vertrag:7 - 9 Std. (nach Abruf) der Beschäftigte ist im Rahmen betriebl./dienstl Notwendigkeit zur Leistung von Bereitschaftsdienst, ruf Bereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet,.
wenn z b ein Hausmeister krank wird muss ich zusätzlich abends Rathaus abschließen oder ein Hausmeister einer Schule wird krank, muss ich ab schließen, 50 min oder kontrollgang in den Ferien 40 min, diese ganzen Zeiten werden im arbeitsnachweis mtl eingetragen.. . eergibt dann z. b. 26 Std und 20 min, diese Zeit bekomm ich dann bezahlt plus Sonntag, feiertagszuschläge, Std Lohn derzeit 11,57.
vielen Dank im voraus für die Antwort
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#4

(11.01.2021, 14:20)Gast schrieb:  Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung bzw. was steht im Arbeitsvertrag?
Soweit es feste Zeiten für den Arbeitseinsatz gibt (es also keine Rufbereitschaft ist) findet z.B. im TVöD keine Aufrundung statt. Das ist auch der Normalfall in den meisten Tarifverträgen.

Es gibt im Arbeitsvertrag eine Regelung zu dem geteilten Dienst?
Geschrieben von - Vor 5 Stunden Es steht im vertrag:7 - 9 Std. (nach Abruf) der Beschäftigte ist im Rahmen betriebl./dienstl Notwendigkeit zur Leistung von Bereitschaftsdienst, ruf Bereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet,. wenn z b ein Hausmeister krank wird muss ich zusätzlich abends Rathaus abschließen oder ein Hausmeister einer Schule wird krank, muss ich ab schließen, 50 min oder kontrollgang in den Ferien 40 min, diese ganzen Zeiten werden im arbeitsnachweis mtl eingetragen.. . eergibt dann z. b. 26 Std und 20 min, diese Zeit bekomm ich dann bezahlt plus Sonntag, feiertagszuschläge, Std Lohn derzeit 11,57. vielen Dank im voraus für die Antwort
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#5

Werden die Ankündigungsfristen für den Abruf der Arbeit eingehalten? Bzw. wie kurzfristig muss du einspringen? Könntest du ggf. ablehnen oder bist du verpflichtet dann kurzfristig die Arbeit zu übernehmen?`

Es findet keine Tarifvertrag Anwendung?
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#6

Steht denn oben auf dem Vertrag "Für Beschäftigte für die der TVöD ... gilt" bzw. ist im Vertrag erwähnt, dass der TVöD auf das Beschäftigungsverhältnis anzuwenden ist???
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