Mindestlohn für geringfügig Beschäftigte
#1

Hallo,
für unseren kommunalen Wertstoffhof wird eine neue Arbeitskraft für 4 Stunden (Mittwoch 2 und am Samstag 2) gesucht. Unsere Geschäftsleitung ist der Meinung dass 6,50 Euro pro Std. ausreichend sind. Wir als Personalrat natürlich nicht. Kann uns jemand sagen, ob es eine Regelung bei geringfügig Beschäftigten gibt, die bestimmt, dass ein Mindestlohn zu zahlen ist?
Danke im voraus, Wasserwart
Zitieren
#2

Moin,

welcher Tarifvertrag gilt für die Beschäftigten dort (TVöD-V oder TVöD-E)? Danach ist dann eine Eingruppierung vorzunehmen. Oder auf welcher Grundlage soll ein freier Vertrag ausgehandelt werden?

Grüße
1887
Zitieren
#3

Hallo,
die geringfügig Beschäftigten sind genauso Tarifbeschäftigte wie alle anderen auch.
Dies wurde bei uns durch den BKPV vor einigen Jahren bemängelt. Unsere geringfügig Beschäftigten erhielten alle 8,- Euro Stundenlohn. Sie sind seitdem in der Entgeltgruppe eingruppiert die ihrer Tätigkeit entspricht.
Die Wertstoffhofmitarbeiter waren bei uns in EG 1 eingruppiert. Mittlerweile wurden Sie aber vom Zweckverband Abfallwirtschaft übernommen.
Gruß
Roland
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Systematische Leistungsbewertung für Beschäftigte nach TVöD


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers