Meldewesen - Auskunftssperre
#1

Hallo,

ich streite mich mit unserem Systemanbieter, ob Auskunftssperren für neu angemeldete JVA-Insassen an die alte Meldebehörde übermittelt werden müssen.

§21 V MRRG hilft mir hier nicht wirklich weiter.
Wer kann helfen?

Besten Dank!
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#2

Vielleicht hast Du´s ja schon geklärt. Ich bin heute erst diesem Forum beigetreten. Schau mal in § 17 Abs. 3 MRRG. Entsprechendes findet sich auch in den Landesmeldegesetzen. Insassen einer JVA fallen lt. Auskunft unseres Innenministeriums unter § 21 Abs. 5 MRRG.
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#3

Danke für die Info.
Mittlerweile hat sich unser Systemanbieter ebenfalls mit unserem MI in Verbindung gesetzt und erhielt die gleiche Antwort - leider aus §§ und Erläuterungen so nicht ersichtlich.
Beste Grüße
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