Lohnsteuerbescheinigung
#1

Die Abrechnungen der nichtfesten Lohnbestandteile dürfen bis zu 2 Monate verspätet berechnet und ausbezahlt werden. Welche Unterschiede können sich bei einer Lohnsteuerbescheinigung gegenüber den Lohnzetteln ergeben, sind die kummulierten Summen gleich? Wenn die Rente z.B. am 1.12.2021 beginnt, müssten dann die nichtfesten Bestandteile aus Januar (Bestandteile November) und Februar (Bestandteile Dezember) wieder abgezogen werden? Ist das Verfahren dasselbe wenn es um die VBL Bestandteile geht?
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#2

Anders gefragt. Wenn Ihr auf euren Lohnzettel vom Dezember 2020 schaut sind in der Regel hinter der Zeile Gesamtbrutto(EBeschv) die Summe die im Monat entstanden ist gefolgt von der Jahressumme (alles was in diesem Jahr abgrerechnet wurde). Ist bei euch das der selbe Betrag der auf der Lohsteuerbescheinigung 2020 steht? Habt Ihr Bereitschaftsdienste oder Nachtdienste Rufbereitschaften oder Überstunden die 2 Monate später gezahlt werden.
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