03.01.2022, 17:59
Die Abrechnungen der nichtfesten Lohnbestandteile dürfen bis zu 2 Monate verspätet berechnet und ausbezahlt werden. Welche Unterschiede können sich bei einer Lohnsteuerbescheinigung gegenüber den Lohnzetteln ergeben, sind die kummulierten Summen gleich? Wenn die Rente z.B. am 1.12.2021 beginnt, müssten dann die nichtfesten Bestandteile aus Januar (Bestandteile November) und Februar (Bestandteile Dezember) wieder abgezogen werden? Ist das Verfahren dasselbe wenn es um die VBL Bestandteile geht?