Lohngruppe/Stufe
#1

Da ich mir durch zufall die stufentabelle angesehen habe,musste ich feststellen das ich schon seit jahren in der falschen stufe bin.laut Tabelle steht mir nach 16 arbeitsjahren die stufe 6 zu.36 jahre bin ich nun im amt beschäftig und war in der stufe 5. Also hätte ich schon 20 jahre in der stufe 6 sein müssen.dies teilte ich meinen arbeitgeber mit und habe nun seit vorigen monat die stufe 6.bekam dann eine nachzahlung von 03 / 2018 an in Stufe 6 ausgetahlt .muss der arbeitgeber mir für die anderen jahre wo mir die stufe 6 auch schon zugestanden hatte den Ausgleich dafür zahlen ? Oder tatsächlich nur von märz 2018 ?
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#2

Es gilt eine tarifliche Ausschlussfrist von 6 Monaten. Alle anderen Ansprüche sind untergegangen. Das mit den 16 Jahren stimmt so nicht. Man muss die Überleitung in der TVöD betrachten und eventuelle Höhergruppierungen. Aber der genaue Zeitpunkt ab wann Anspruch auf Stufe 6 ist ja nicht relevant wegen der tariflichen Ausschlussfrist.
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