Leitung Prozente
#1

Hallo zusammen,
Kurz und knapp. 
AVR Anlage 33
50% Leitung und 50% Gruppendienst = 100 % Leitungsgehalt. 
Als Beispiel 40% Leitung und 60% Gruppendienst überwiegt ja der Gruppendienst = 100% Gruppendienst Gehalt. 
Kann das korrekt sein? Dann hat man im Beispiel mehr Aufgaben und Verantwortung bei gleichem Gehalt. 
Lg
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#2

Ich habe nun die genaue Ausgestaltung AVR nicht zur Hand. Aber im TvöD ist Leitungstätigkeit grundsätzlich ein einheitlicher Arbeitsvorgang. Dann führen auch 40% Leitungstätigkeit zu 100% Arbeitsvorgang mit Leitungstätigkeit. Dies kann nur anders sein, wenn wirklich klar abgegrenzt ist und keinerlei Leitungstätigkeiten im Rahmen des Gruppendienstes vorkommen können. Meist muss man in bestimmten Situationen sich dann trotzdem um dringende Leitungsfragen kümmern. Dann funktioniert der Trick mit den 40% nicht.
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