Leistungszulage und Vermögenswirksame Leistungen (VL)
#1

Hallo,

ich habe diesen Monat eine neue Arbeitsstelle in der Nähe von Stuttgart erhalten, zunächst befristet auf 12 Monate.
Teilzeit 33% als Reinigungskraft in der Schule (Arbeitsvertrag nach TVÖD), sollte ja über VKA laufen da Kommune in Baden-Württemberg.
Gruppe 2, Stufe 3. 

Habe ich tarifvertraglich Anspruch auf eine Leistungszulage und Vermögenswirksame Leistungen ?
Bei meinem Mann (arbeitet bei Daimler) wandern die VL des Arbeitgebers in dessen betriebliche Altersvorgorge. Geht das bei mir auch ?

Grüße
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#2

Es gibt im TVöD eine leistungsorientierte Bezahlung. Das durchschnittliche Volumen ist 2%. Die Aufteilung ergibt sich in der Regelung der Behörde. Es gibt eine Zusatzrente. Vermögenswirksame Leistung sind rund 8 € im Monat bei Vollzeit. Die können nicht in die Zusatzrente eingebracht werden. Es braucht einen zusätzlichen Vertrag/Sparplan.
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#3

Heißt das, die 2% sind im Durchschnitt ? Es könnte also sein, dass meine Kollegin 4% Leistungszulage bekommt und ich gar nichts oder bekommt die Zulage wirklich jeder ?

Ok, dass mit den vermögenswirksamen Leistungen hat sich erledigt. Wegen nichtmal 3 € im Monat VL-Leistung schließe ich keinen Vertrag ab, dass lohnt sich ja gar nicht.

Nur zum Vergleich, ich weiß Äpfel mit Birnen vergleichen, aber trotzdem absolut nicht gerecht:
Mein Mann bekommt bei Daimler 15,4% Leistungszulage und 40 € im Monat VL, die man auf Antrag in die Daimler Betriebsrente einfließen lassen kann.

Ich hätte noch eine Frage:
Wenn meine Kollegin (auch Teilzeit 33%) Urlaub hat oder krank wird, soll ich sie vertreten.
Werden diese Überstunden (mit Zuschlag ??) ausbezahlt oder wie funktioniert hier die Abrechnung, da ich ja auch nur Teilzeitbeschäftigte 33% bin ?
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#4

Die 2% sind das Volumen das verteilt wird. Wie steht in der entsprechenden Dienstvereinbarung? Es kann sein, dass man nicht bekommt oder mehr bekommt.

Soweit es angeordnete Mehrarbeit ist und nicht kurzfristig ausgeglichen wird gibt es Zuschläge die grundsätzlich ausgezahlt werden. Ob die Mehrarbeit ausgezahlt wird oder durch Freizeitausgleich ausgeglichen wird hängt von der Behörde etc. ab.
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#5

(17.01.2021, 09:25)Gast schrieb:  Heißt das, die 2% sind im Durchschnitt ? Es könnte also sein, dass meine Kollegin 4% Leistungszulage bekommt und ich gar nichts oder bekommt die Zulage wirklich jeder ?

Ok, dass mit den vermögenswirksamen Leistungen hat sich erledigt. Wegen nichtmal 3 € im Monat VL-Leistung schließe ich keinen Vertrag ab, dass lohnt sich ja gar nicht.

Nur zum Vergleich, ich weiß Äpfel mit Birnen vergleichen, aber trotzdem absolut nicht gerecht:
Mein Mann bekommt bei Daimler 15,4% Leistungszulage und 40 € im Monat VL, die man auf Antrag in die Daimler Betriebsrente einfließen lassen kann.

Ich hätte noch eine Frage:
Wenn meine Kollegin (auch Teilzeit 33%) Urlaub hat oder krank wird, soll ich sie vertreten.
Werden diese Überstunden (mit Zuschlag ??) ausbezahlt oder wie funktioniert hier die Abrechnung, da ich ja auch nur Teilzeitbeschäftigte 33% bin ?
Wo wäre das ungerecht. Die haben ein anderes Tarifrecht. Warum hast du nicht bei Daimler angefangen?
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#6

(17.01.2021, 12:42)Gast schrieb:  Die 2% sind das Volumen das verteilt wird. Wie steht in der entsprechenden Dienstvereinbarung? Es kann sein, dass man nicht bekommt oder mehr bekommt.

Soweit es angeordnete Mehrarbeit ist und nicht kurzfristig ausgeglichen wird gibt es Zuschläge die grundsätzlich ausgezahlt werden. Ob die Mehrarbeit ausgezahlt wird oder durch Freizeitausgleich ausgeglichen wird hängt von der Behörde etc. ab.
In der Dienstvereinbarung (im Arbeitsvertrag) ist keine Rede von einer Leistungszulage. Deswegen frage ich ja auch hier...
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#7

Die Leistungszulage wird gemäß Tarifvertrag bezahlt. Hierzu schließen Dienststelle und Personalrat eine Dienstvereinbarung ab. Daher steht im Arbeitsvertrag dazu in der Regel nichts drin. Frag bei deinem Arbeitgeber oder deinem Personalrat nach.
In der Dienstvereinbarung ist dann vereinbart, wie die 2 % auf die Beschäftigten verteilt werden.
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