Leistungsentgelt für freigestelltes PR-Mitglied
#1

Bei uns ist geregelt, dass ein freigestelltes PR-Mitglied (TV-Beschäftigter) den Durchschnitt der Leistungsentgelte der Beschäftigten seiner Entgeltgruppe bekommt.
Für mich ist das nicht ganz gerecht, da ein überdurchschnittlicher Mitarbeiter bei einer Freistellung benachteiligt wird, ein unterdurchschnittlicher Mitarbeiter durch die Freistellung bevorteilt wird. Beides sollte eigentlich nicht sein.
Mein Vorschlag wäre, dass man den Durchschnitt der Leistungsentgelte, die man vor der Freistellung bezogen hat weiterhin während der Freistellung bekommt.
Wie seht ihr das?
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#2

Die Kommentarliteratur hält die Ausschüttung des Durchschnittes für zulässig und sieht darin keine Benachteiligung oder Bevorzugung. Für den Bereich Bund ist das vorgehen tariflich geregelt (und stützt sich auch auf den Durchschnitt der Beschäftigten).
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#3

Was machen denn dann die freigestellten Personalratsmitglieder, die schon freigestellt waren, bevor es dieses Leistungsentgelt nach dem TVöD gab? Pech gehabt?
Liebe Grüße
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