Leistungsentgelt
#1

Ich war von 2017 bis 2023 in einem Betrieb der Stadt beschäftigt, welcher mir das Leistungsentgelt bezahlt hat. Im Jahr 2024 war ich in einem anderen Betrieb der gleichen Stadt beschäftigt und habe dort ebenfalls das Leistungsentgelt erhalten. Nun habe ich am 01.01.2025 zu einer Anstellung einer anderen Stadt gewechselt und habe das Leistungsentgelt im Dezember nicht bekommen, obwohl es alle anderen Mitarbeiter bekommen haben. Der Grund war, dass ich im Vorjahr noch nicht dort angestellt war und mir diese somit nicht zusteht. Ist das so korrekt?
Zitieren
#2

"Der Grund war, dass ich im Vorjahr noch nicht dort angestellt war und mir diese somit nicht zusteht. Ist das so korrekt?"
Hängt von der Dienstvereinbarung ab und ggf. ob es das Leistungsentgelt für 2024 oder 2025 ist.
Zitieren
#3

Verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Wenn ich also jedes Jahr den Arbeitgeber wechseln würde und alle nach TVöD -vka bezahlen, würde ich mir das Leistungsentgelt theoretisch ja nie zustehen.
Zitieren
#4

(17.01.2026, 21:01)Gast schrieb:  Verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Wenn ich also jedes Jahr den Arbeitgeber wechseln würde und alle nach TVöD -vka bezahlen, würde ich mir das Leistungsentgelt theoretisch ja nie zustehen.
Man würde das Leistungsentgelt vom alten Arbeitgeber ja ggf. noch nach Ausscheiden bekommen. Wichtig sind die jeweiligen Betrachtungszeiträume, Auszahlungszeitpunkte und die Regelungen in der jeweiligen Dienstvereinbarung.
Der LOB für 2024 wurde bei uns z.B. im im August 2025 ausgezahlt. Natürlich hat die Zahlung jemand, der erst zum 1.1.2025 angefangen hat, nicht bekommen. Aber Personen, die in 2024 bei uns tätig waren und nun nicht mehr.
Zitieren
#5

Achso. Also müsste ich mich an die Lohnabteilung meines ehemaligen Arbeitgebers wenden. Das werde ich versuchen.
Zitieren
#6

Man muss klären welche Regelungen der alter Arbeitgeber hatte und welche Regelungen der neue hat. Es kann sein, dass der alte Arbeitgeber zu einem anderen Zeitpunkt auszahlte als der neue. Ob beim alten Arbeitgeber noch etwas aussteht muss man halt prüfen, was zu den Zahlungen in den Jahren jeweils angegeben wurde.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Leistungsentgelt langjährige Mitarbeiter:innen
- Leistungsentgelt
- TVöD Leistungsentgelt


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst