Lehre als WiMa bei TV-H?
#1

Guten Tag, 

leider konnte ich im TV-H nichts Passendes finden. Wenn man als Wissenschaftlicher Mitarbeiter befristet angestellt ist, stellen sich einige Fragen zur Hochschullehre (die eine Daueraufgabe ist): 
- Muss man Lehre machen?
- Wie viel ist maximal "erlaubt"? Gibt es eine Mindeststundenanzahl?

Grüße
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#2

"Muss man Lehre machen?"
Wenn der Arbeitgeber einen diese Aufgabe überträgt, dann ja.

"Wie viel ist maximal "erlaubt"?" In Mittel 48 h pro Woche bei Anordnung entsprechender Überstunden... Es gibt keine rechtlichen Vorgaben.

Soweit es um die Frage Daueraufgabe geht. Soweit keine Vertretung vorliegt und auch sonst keine Gründe für die Prognose einer vorübergehender Bedarf (nicht besetzte Dauerstelle, auslaufender Studiengang etc.) mag es die Befristung angreifbar machen. dies berührt aber nicht die Möglichkeit solche Aufgaben zu übertragen.
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