Lebenszeitverbeamtung + Schwangerschaft
#1

Hallo!

Ich bin Beamtin auf Probe (Lehrerin am Gymnasium, Bayern) und seit September 2009 Beamtin auf Probe. Meine dreijährige Probezeit endet also im September 2012. Nun möchten mein Mann und ich gerne so langsam mit der Familienplanung beginnen, am liebsten sofort. Dies würde für mich allerdings bedeuten, dass sich meine Lebenszeitverbeamtung erstmal um die Elternzeit nach hinten verschiebt. Dazu habe ich einige Fragen:

1) Wann dürfte der Geburtstermin frühestens liegen, um die Lebenszeitverbeamtung noch mitnehmen zu können? Kommt das Kind beispielsweise Anfang August, also bereits in den bayrischen Sommerferien, habe ich meinen Dienst ganz normal abgeleistet (die 6 Wochen Mutterschutz zuvor dürfte man mir ja nicht "ankreiden"), allerdings liegt der Termin noch vor dem offiziellen Ende der Probezeit (September). Der Mutterschutz nach der Geburt (ich glaube 8 Wochen) würde sich aber in diesem Fall noch in den September hinein erstrecken.

2) Was passiert, wenn der Geburtstermin noch früher liegt, das heißt, ich nur ein paar Wochen an der offiziellen Lebenszeitverbeamtung "vorbeischrammen" würde. Wird dann eine Ausnahme gemacht oder muss ich die fehlenden Probezeitwochen wirklich nach der Elternzeit erst noch ableisten?

3) Könnte mir in dem Zusammenhang das neue Dienstrecht in Bayern etwas nützen? Darin wird festgelegt, dass sich die Probezeit auf zwei Jahre verkürzt. Ich selbst werde zwar noch nach altem Dienstrecht (3 Jahre) beurteilt, allerdings steht ausdrücklich vermerkt, dass Beamte nach altem Dienstrecht nicht schlechtergestellt werden dürfen, gegenüber denen nach neuem Dienstrecht. Angenommen, meine Lebenszeitverbeamtung würde nach altem Dienstrecht sich aufgrund der Elternzeit weit nach hinten verschieben: Ist damit eine "Schlechterstellung" gegeben, d.h. könnte ich auf Lebenszeitverbeamtung nach bereits 2, bzw. 2,5 Probezeitjahren pochen?

4) Grundsätzlich ist der Status "Beamter auf Probe" ja doch etwas relativ sicheres, was man mir nicht so ganz leicht absprechen kann. Was müsste vor der Lebenszeitverbeamtung (also z.B. während der Schwangerschaft oder Elternzeit) vorfallen, damit ich wirklich nicht auf Lebenszeit verbeamtet würde? Reicht dafür z.B. schon ein Bandscheibenvorfall während der Schwangerschaft aus, den ja viele Frauen erleiden? Oder eine ähnliche Beschwerde?

Kurz gesagt bräuchte ich also eine Entscheidungshilfe auf die Frage, ob man mit dem Kinderkriegen noch warten sollte, bis man die Urkunde in Händen hält, oder gleich "loslegen" könnte.

Danke im Voraus!
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#2

einfacher wäre es auf jeden fall zu warten, ... allerdings hängt auch viel vom direkten Vorgesetzten ab. Schwangerschaft an sich darf bei uns nicht zur benachteiligung führen (meines wissens nach). mein "chef" hat damals dafür "gesorgt", dass die verbeamtung fristgerecht eingetreten ist, obwohl ich aus medizinscher sicht schon ein paar wochen lang nicht meinen dienst erfüllen konnte, aber eben auf grund der schwangerschaft und zum schutz des ungeborenen lebens, ... Fazit: bei mir hat es reibungslos geklappt, aufgrund welcher paragraphen weiß ich nicht!
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#3

Wie ist es ausgegangen??? Stehe gerade vor dem selben Problem ;-)
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#4

(27.09.2015, 05:03)Gast schrieb:  Wie ist es ausgegangen??? Stehe gerade vor dem selben Problem ;-)

Bist du schon weiter gekommen? stehe auch vor dem selben Problem... Big Grin
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