Langzeitarbeitskonten
#1

Hallo,

wer von euch hat denn schon Erfahrungen mit Langzeitkonten nach § 10 Abs. 6 TVöD.
Unser Personalrat würde gern die Rahmenbedingungen für Langzeitkonten in Form von Wertguthaben wie es das SGB IV §7b vorsieht schaffen.
Es soll den Kollegen die Möglichkeit gegeben werden Überstunden, ein Teil des Lohnes oder auch einen Teil des Urlaubs in ein Wertguthaben zu übertragen damit sie evtl. vorzeitig in den Ruhestand gehen können oder auch einfach nur mal eine Auszeit zu nehmen.

Wäre schön wenn es hierzu schon Vereinbarungen oder Erfahrungen geben würde.

Gruß
Roland
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