LPVG NW
#1

Hallo,
bei uns starten jetzt wieder Einstellungsverfahren, nachdem die Vorauswahl per Videokonferenz durchgeführt wurden.
Einheitliche Vorgaben der Verwaltung dazu gibt es nicht, so lässt sich offenbar jeder etwas einfallen, um die geltenden Vorgaben einzuhalten. Wir möchten aber nicht in jedem Einzelfall für jede Abteilung Absprachen treffen, problematisch ist, dass wir ja nur ein Teilnahmerecht haben, auf den Ablauf aber keinen Einfluss nehmen können. Es sollen persönliche Vorstellungen erfolgen. Gibt es dazu bei Euch schon Erfahrungen? Vielen Dank für Eure Einschätzungen.
Zitieren
#2

Ihr habt zwar nur ein Teilnahmerecht, aber da im ÖD die Bestenauslese gilt, seit Ihr bei grundsätzlichen Regelungen zur Bewerberauswahl ( Bestenauslese ) immer mit im Boot, da Ihr die Einstellungen notfalls begründet ablehnen könnt wenn die Kriterien nicht passen.

Also die Verwaltung vorher darauf hinweisen und gemeinsam eine Auswahlrichtlinie ( Mitbestimmungspflichtig nach LPVG ) erarbeiten.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- LPVG NW Mitbestimmung interne Meldestelle
- Personalversammlung - LPVG NRW
- LPVG § 72 Abs. 1 Nr. 4

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers