LPVG NW
#1

Hallo,
wenn sich aufgrund einer Änderung der Aufgaben in der Dienststelle die Notwendigkeit ergibt, eine Tätigkeitsdarstellung und -bewertung anzupassen, unterliegt diese dann der Zustimmung durch den Personalrat? Handelt es sich hier nicht um eine wesentliche Änderung des ARbeitsvertrages, da die TdB (wesentlicher) Teil des Arbeitsvertrages ist? Die Wertigkeit bleibt übrigens gleich, d. h. an der Eingruppierung ändert sich nichts.
Vielen Dank im Voraus.
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