LPVG NRW Wahlverschiebung
#1

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hattet ihr ggf. schon mit den Wahlvorbereitungen begonnen und könnt uns evtl. Fragen beantworten? Unser Gremium hat am 08.04. beschlossen, die örtliche Personalratswahl aufgrund der Coronapandemie zum geplanten Zeitpunkt nicht durchzuführen, den anberaumten Termin aufzuheben und die Wahlvorbereitungen abbrechen zu lassen. Zu diesem Zeitpunkt war bereits der Aushang des Wahlvorstandes erfolgt, Wahlvorschläge wurden eingereicht. Jetzt stellt sich die Frage, ob die Wahlvorbereitungen neu gestartet werden müssen oder ob die Wahlvorbereitungen an dem Punkt fortgesetzt werden können, an dem sie unterbrochen worden sind? Muss eventuell eine neuer Wahlvorstand berufen werden, wenn z.B. der Wahltermin um ein Jahr verschoben wird? Muss vorher der alte Wahlvorstand von uns "aufgelöst" oder "enthoben" werden?
Wir freuen uns, von Euch zu hören.
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#2

Mahlzeit, Das "Zurückziehen" sämtlicher Wahlhandlungen ist richtig. Der Wahlvorstand ist hierfür zuständig, damit sind auch alle eingereichten Listen pp. hinfällig. Der Wahlvorstand bleibt bis zur einer Neuwahl im Amt, also weiterhin zuständig !!!!! 

Alles richtig gemacht, den Wahlvorstand bitte nicht auflösen, dieser bleibt im Amt.
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