LPVG NRW
#1

Ist ein  Beschäftigter  der nicht im Rahmen der Überleitung Entgelt nach 15 Ü  erhält nach dem LPVG zu berücksichtigen?
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#2

Ja. Man muss dann jeweils bei der einzelnen Regelung schauen. Ganz normal Arbeitnehmer nach §5. (Es sei denn andere Gründe greifen die dem entgegenstehen.)
Es gibt keinen Eingruppierungsvorgang, weil eine Eingruppierung in die E15Ü nicht mehr erreicht werden kann. Es ergibt sich dort einfach aus dem Arbeitsvertrag.
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#3

Danke! Also kann ich einem AN 15 Ü aussertarif vergüten und er ist vom LPVG geschützt?
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#4

Soweit denn das LPVG schützt und es unter die entsprechende Regelung fällt. Es sei noch angemerkt, dass die Angabe zum Landesgesetz fehlt. Wegen einer analogen Frage in einem anderen Forum gehe ich von NRW aus.
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