LOB verspätet
#1

Hallo zusammen,

laut Dienstvereinbarung hätte die LOB Zahlung im Mai für die Angestellten und im Juni für die Beamten ausgezahlt werden sollen.
Dies ist aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens nicht eingehalten worden. Man sagte, dass die Zahlung schnellstmöglich nachgeholt werden wird.
Muss das LOB an den in der Dienstvereinbarung angegebenen gezahlt werden oder gibt es da Spielraum, wegen z. B. erhöhten Arbeitsaufkommens?

Viele Grüße
I.
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#2

Man muss eine Dienstvereinbarung einhalten. Aber meist hat es keine größeren Konsequenzen wenn man es nicht tut. Natürlich können Beschäftigte die Dienststelle auf Zahlung verklagen. Aber das kommt selten vor und beschleunigt auch nicht wirklich.
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