LOB
#1

Ich habe am 01.01.2025 mein Arbeitsverhältnis begonnen. Die Auszahlung des LOB findet im Februar 2026 statt. Ich erhalte nichts, da das LOB im Vorjahr (2024) angesammelt werden müsste und an diesen Einkünften errechnet. Da mein Vertragsbeginn am 01.01.25 war, habe ich dementsprechend in 2024 keine Einkünfte erzielt. Ist das richtig?
Zitieren
#2

Das kann hier niemand so pauschal beantworten. Es gibt mit Sicherheit eine Dienstvereinbarung zum LoB und die ist maßgebend.
Die Berechnungsgrundlage ist der Vorjahreszeitraum. Diese dürfte aber m. E. keine Auswirkung auf die Auszahlung im Bewertungszeitraum haben.
Zitieren
#3

Ja es gibt eine DV. In der ist festgeschrieben, dass bei unterjähriger Einstellung kein LOB gezahlt wird.
Meines Erachtens bemisst sich der Bemessungszeitraum von 01.01. bis 31.12. Mit Auszahlung im Februar. Das Personalamt beruft sich auf das Vorjahr (2024). Da bei Vertragsbeginn am 01.01.2025 im Vorjahr (2024) keinerlei Einkünfte erzielt wurden, würde ich kein LOB erhalten.
Zitieren
#4

Dann würde ich das Personalamt auf die Dienstvereinbarung verweisen und ihnen mitteilen, dass der Bemessungszeitraum nicht dem Bewertungszeitraum entspricht. Das eine hat mit dem anderen bei der Auszahlung nichts zu tun.
Ich würde den Personalrat einschalten. Die können das mit dem Personalamt bestimmt klären.
Zitieren
#5

Leider konnte keine Einigung erzielt werden. Das Personalamt beruft sich auf die Passage der DV, dass Mitarbeitern bei unterjähriger Einstellung kein LOB ausgezahlt wird. Habe ich diesbezüglich noch eine Handlungsmöglichkeit?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst