LFZ oder Krankengeld?
#1

Ich habe meinen Arbeitsverhältnis zum 3.4.26 begonnen im Beteich TVöD.
War vom 20.4. - 08.05.2926 krank.
Bekomme ich LFZ gem. §22 TVöD, oder hab ich Wartezeit nach §3 EntgFG?

Ich wäre dankbar für eure Hilfe und die rechtliche Grundlage.
Vielen Dank!
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#2

Im TVöD gibt es ab dem ersten Tag Entgeltfortzahlung. Hier greift § 22 TVöD. Die Wartezeit nach §3 EntgFG greift hier nicht.
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