Kurzfristige Beschäftigung im TVöD
#1

Hallo,
ich arbeite bei der Lebenshilfe. Da ich bis vor 3 Monaten noch im handwerklichen Bereich gearbeitet habe, kenne ich mich nicht so gut mit dem TVöD aus.
Meine Frage: Gibt es im TVöD kurzfristige Beschäftigung?
Vielen Dank
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#2

Nein. Der TVöD Geltungsbereich schließt in § 1 Absatz 2 Ziffer m) die geringfügig Beschäftigten im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV aus.
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