Brauche ich eine ärztliche Bescheinigung, wenn ich Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank bin?
Wenn keine Sondersachverhalte vorliege, wäre da keine ärztliche Bescheinigung nötig. Sondersachverhalte wären Arbeitsunfähigkeit im Erholungsurlaub oder Anordnung des Arbeitgebers, bereits bei kürzerer Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest vorzulegen.