Wenn die Arbeitnehmerin nicht freiwillig zum Arzt geht, um sich eine Prognose geben zu lassen, kann ich sie dann zum Amtsarzt schicken? Oder reicht eine Fristsetzung?
Was für eine Prognose?
Was soll der Amtsarzt feststellen?
Liegt aktuell eine Arbeitsungähigkeit vor?
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Die Arbeitnehmerin ist seit einem Jahr erkrankt. Sie war vorher schon 2 Jahre über 6 Wochen krank.
Sie spricht von einer OP, eine Bestätigung liegt nicht vor.
Laut Forum sollte eine Bestätigung eines Arztes vorliegen, dass keine Besserung zu erwarten ist.
Diese bekomme ich aber nicht.
Die Arbeitnehmerin muss diese auch nicht liefern. Auch über den Umweg einer ärztlichen Untersuchung bekommt man die nicht. Es sei denn die Arbeitnehmerin entbindet dem Arzt von der Schweigepflicht. Man sollte sich auch nicht auf ein Forum stützen. Wenn der Arbeitgeber wenig Erfahrung mit einer solchen Kündigung hat, wäre zu überlegen, ob ein Anwalt nicht sinnvoll ist. Zumindest sollte man vernünftige Literatur und nicht alleine ein Forum nutzen.
Die Darlegungslast für die Prognose ist recht gering. Kann aber dann ggf. von der Arbeitnehmerin in einer Kündigungsschutzklage dann auch recht leicht erschüttert werden.