Krankheit Grund für Nichthöhergruppierung
#1

Hallo,

eine Kollegin und ich wurden beide am 1.11.17 eingestellt. Wir haben beide dieselben Verträge, Eingruppierungen, Aufgaben ...

In den Verträgen steht jeweils, dass nach 6 Monaten geprüft wird, ob es Höhergruppierung berechtigt ist.

Wir haben uns beide bewährt und haben sehr gute Arbeit abgeliefert.

Meine Kollegin erhielt jetzt rückwirkend zum 1.4.18 die Höhergruppierung, ich allerdings nicht, da ich vom 15.4. - 15.9. aufgrund eines Unfalls/OPs krank war. Das ist zumindest die verbale Antwort darüber, warum auch ich nicht höhergruppiert worden bin.

Das finde ich sehr ungerecht und auch nicht rechtens. Oder ist es das?

Ist es nicht so, dass Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Entscheidung bzgl. Höhergruppierung nicht miteinfließen dürfen, sondern es dabei lediglich um Arbeitsergebnisse, Tatigkeitsmerkmale ... geht? Wo steht das bitte?

Dankeschön vorab.

LG
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#2

"Das finde ich sehr ungerecht und auch nicht rechtens. Oder ist es das?"

Es kommt darauf an ob die übertragenen Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe entsprechen (und eventuelle Voraussetzungen in der Person erfüllt sind). Wenn der Arbeitgeber (ggf. auch wegen der Arbeitsunfähigkeit) dir keine höherwertigen Tätigkeiten (z.B. mehr eigenständige Entscheidungskompetenz) überträgt wäre es korrekt. Wenn deine übertragenen Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe entsprechen hast du grundsätzlich Anspruch auf diese Eingruppierung.

"Ist es nicht so, dass Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Entscheidung bzgl. Höhergruppierung nicht miteinfließen dürfen, sondern es dabei lediglich um Arbeitsergebnisse, Tatigkeitsmerkmale ... geht? Wo steht das bitte?"

Für die Eingruppierung kommt es auf die Bewertung der auszuübenden Tätigkeit an. Die Regelung findet sich im § 12 TvöD.
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#3

Also die AU schränkt mich keineswegs ein. Kollegin und ich machen seit dem ersten Tag an dasselbe. Hab extra in meine PA geschaut. Da steht, dass ich sehr gut bin und nach 6 Monaten die Höhergruppierung geprüft werden soll.

Ich wurde nur nich rückwirkend höhergruppiert, weil ich krank war. Dabei habe ich ja davor bereits 6 Monate die super Arbeit geleistet. Unfall/OP war ja nicht abzusehen.

Die Tätigkeit rechtfertigt nach der EO die höhere EG. I. Hause bekommt man halt während der Probezeit eine geringere EG wegen Einarbeitung, keine Kenntnisse und Fertigkeiten ...
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#4

Entweder wurden von Beginn an Aufgaben der höheren Entgeltgruppe übertragen (dann war die niedrigere Entgeltgruppe vom ersten Tag an falsch) oder es wurde tatsächlich Aufgaben der niedrigeren Entgeltgruppe übertragen. Dann bracht es ein agieren des Arbeitgebers um einen Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe zu haben.

Da es recht leicht ist als Arbeitgeber dies sauber umzusetzen spricht einiges dafür, dass es zumindest auf dem Papier korrekt läuft. (Aber es gibt da auch immer wieder Arbeitgeber die da Fehler machen.) Wenn du tatsächlich andere Aufgaben machst berührt dies die Eingruppierung nicht.
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#5

Wo steht eigentlich Entsprechendes im TVH? Oder gilt der 12 TVöD auch für Hessen was das betrifft? Ich finde nur Infos, die sich auf die EO beziehen, aber davon wiederum keine aktuelle!

Wo finde ich bitte die aktuelle und gültige EO für Hessen?

Danke.
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#6

Im TV-H ist es genauso geregelt.
Sollte bei Euch in der Dienststelle verfügbar sein.

Sonst natürlich auch Online:
https://service.hessen.de/html/Tarifvertraege-4817.htm
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