19.09.2018, 11:07
Hallo,
eine Kollegin und ich wurden beide am 1.11.17 eingestellt. Wir haben beide dieselben Verträge, Eingruppierungen, Aufgaben ...
In den Verträgen steht jeweils, dass nach 6 Monaten geprüft wird, ob es Höhergruppierung berechtigt ist.
Wir haben uns beide bewährt und haben sehr gute Arbeit abgeliefert.
Meine Kollegin erhielt jetzt rückwirkend zum 1.4.18 die Höhergruppierung, ich allerdings nicht, da ich vom 15.4. - 15.9. aufgrund eines Unfalls/OPs krank war. Das ist zumindest die verbale Antwort darüber, warum auch ich nicht höhergruppiert worden bin.
Das finde ich sehr ungerecht und auch nicht rechtens. Oder ist es das?
Ist es nicht so, dass Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Entscheidung bzgl. Höhergruppierung nicht miteinfließen dürfen, sondern es dabei lediglich um Arbeitsergebnisse, Tatigkeitsmerkmale ... geht? Wo steht das bitte?
Dankeschön vorab.
LG
eine Kollegin und ich wurden beide am 1.11.17 eingestellt. Wir haben beide dieselben Verträge, Eingruppierungen, Aufgaben ...
In den Verträgen steht jeweils, dass nach 6 Monaten geprüft wird, ob es Höhergruppierung berechtigt ist.
Wir haben uns beide bewährt und haben sehr gute Arbeit abgeliefert.
Meine Kollegin erhielt jetzt rückwirkend zum 1.4.18 die Höhergruppierung, ich allerdings nicht, da ich vom 15.4. - 15.9. aufgrund eines Unfalls/OPs krank war. Das ist zumindest die verbale Antwort darüber, warum auch ich nicht höhergruppiert worden bin.
Das finde ich sehr ungerecht und auch nicht rechtens. Oder ist es das?
Ist es nicht so, dass Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Entscheidung bzgl. Höhergruppierung nicht miteinfließen dürfen, sondern es dabei lediglich um Arbeitsergebnisse, Tatigkeitsmerkmale ... geht? Wo steht das bitte?
Dankeschön vorab.
LG