Krankentagegeldzuschuss
#1

Der Betrieb, in dem ich seit sechs Jahren beschäftigt bin, ist seit Februar 2025 dem TVöD (VKA) angeschlossen. Ich befinde mich seit Februar 2025 in Krankenstand und beziehe seit April 2025 Krankengeld.
Nun habe ich erfahren, dass durch den Arbeitgeber ein Krankentagegeldzuschuss erfolgen kann. Kann ich das bei meinem Arbeitgeber nachträglich beantragen? In meinem AV lese dazu keine Regelungen.
Zitieren
#2

Es kommt ggf. darauf an wie genau die Regelung zur Anwendung des TVöD aussieht. Sowie die Regelungen zur Überleitung in den TVöD.

Soweit Anspruch bestand und dieser nicht bezahlt wurde (es kann auch sein, dass der Auszahlungsanspruch im Ergebnis 0 € war), können nur Ansprüche der letzten 6 Monate noch durchgesetzt werden. Dafür die Ansprüche umgehend und noch vor Ende dieses Monats in Textform geltend machen. Herausforderung ist, dass man den Anspruch konkret benennen und beziffern muss. Das ist bei der Regelung etwas kompliziert.
Zitieren
#3

P.S. Es schadet vermutlich nicht mal beim Arbeitgeber nachzufragen, weshalb er diesen Zuschuss nicht bezahlt hat. Wie wurde mit der Jahressonderzahlung umgegangen. Für Monate mit Krankengeldzuschussanspruch erfolgt keine Kürzung. Ggf. auch den Anspruch geltend machen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort




 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst