Krankengeldzuschuss
#1

Hallo!
Mein Arbeitgeber hat mir den Anspruch auf Krankengeldzuschuss nach TVÖD verschwiegen.
Kann ich den noch nachträglich geltend machen?
Bin seit 11 Monaten arbeitsunfähig.
Zitieren
#2

Nur im Rahmen der tariflichen Ausschlussfrist. Also 6 Monate rückwirkend. Allerdings ist es für Beschäftigte (für die keine Altregelungen nach BAT gelten) nur ein minimaler Betrag.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Bewilligung EM-Rente - Rückzahlung Krankengeldzuschuss etc.?
- Rückforderung Krankengeldzuschuss
- Inflationsprämie bei Krankengeldzuschuss


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers