Muss ich den Zuschuss beantragen, wenn ja, wie und an wen?
Nein. Er wird normalerweise automatisch gezahlt. Wegen der Vorlaufzeiten der Abrechnungsstelle kann es passieren, dass am Anfang die Zahlung erst in einer späteren Abrechnung erfolgt.
Soweit die Zahlung ausbleibt sollte der Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber in Textform geltend gemacht werden. Nach sechs Monaten droht der Anspruch wegen der tariflichen Ausschlussfrist zu verfallen.