Krankengeldzuschuss TV-V
#1

Hallo,
kann mir bitte jemand erläutern, wie sich der Krankengeldzuschuss gemäß TV-V § 13 errechnet.
Nach § 13 Abs. 1 wird das Entgelt gemäß § 6 Abs. 3 berechnet.
Heißt das, dass zusätzlich zum Tarifentgelt die Rufbereitschaft bzw. das hierfür gezahlt Durchschnittsentgelt bei Urlaub/Krankheit, der VWL-Arbeitgeberanteil mit in den Durchschnitt der tariflichen Entgelte der letzten drei Monate mitgerechnet wird ?
Was versteht man unter dienstplanmäßigen Überstunden? Sind das die Überstunden während des Bereitschaftsdienstes?
Wie verhält es ich mit der Entgeltumwandlung des Arbeitnehmer und der Arbeitgeber finanzierten Zusatzversorgung, muss ich die bei der Berechnung des Nettoentgeltes berücksichtigen und wenn ja wie ?
Ich hoffe eine baldige Antwort. Vielen lieben Dank!
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#2

Hallo,

hat sich schon jemand zu diesem Thema geäußert? Wäre auch an einer Antwort interessiert.

Vielen Dank und Gruß
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