Kosten im PR
#1

Halöchen an Alle,

seit kurzem bin ich Mitglied im Personalrat. Im Laufe der letzten Zeit ist mir aufgefallen, dass Ausgaben für den Personalrat zunächst aus der privaten Tasche unseres Vorsitzenden gezahlt wird und diese Quartalsweise mit der Haushaltstelle abgerechnet wird. Hier nun meine Frage: Gibt es die Möglichkeit vorab eine bestimmte Summe aus dem Titel zugeteilt zu bekommen? Gibt es irgendetwas schriftliches, was überhaupt als Ausgaben des Personalrates gilt? Da unser PR-Vorsitzende nicht gerade Summen verdient und auch keine Höhergruppierung erwogen wird kann es meiner Meinung nicht sein, dass bis zu 100 Euro aus der eigenen Tasche vorausgelegt wird und ohne verzinsung monate später zurückgezahlt wird.

Vielen Dank vorab für Eure Antworten

Mumie
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#2

Hallo Mumie

Da müsstest du mal in das für dein Bundesland zuständiges PersVG schauen. Beim Bundes PersVG regelt §44 die enstehendn Kosten.

Zitat:§ 44
(1) Die durch die Tätigkeit des Personalrates entstehenden Kosten trägt die Dienststelle. Mitglieder des Personalrates erhalten bei Reisen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, Reisekostenvergütungen nach dem Bundesreisekostengesetz.
(2) Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat die Dienststelle in erforderlichem Umfang Räume, den Geschäftsbedarf und Büropersonal zur Verfügung zu stellen.
(3) Dem Personalrat werden in allen Dienststellen geeignete Plätze für Bekanntmachungen und Anschläge zur Verfügung gestellt.
Fragt doch mal eure Dienststellenleitung, wenigstens das im Vorrat bereitzustellen, was ihr tagtäglich braucht! Ansonsten können die für die Dienststelle notwendigen Themen nicht in aller Schnelle bearbeitet werden. So könnte zB. ein Druckmittel aussehen. Aber einen eigenen Topf, über den ihr nur verfügt, das ist meines Wissens nach nicht gestattet. Kann mich aber auch irren!

Aber in Vorkasse gehen würde ich niemals!!!

Hier noch ein Beispiel nach dem PersVG LSA (trifft aber sinngemäß auch auf des BPersVG und andere zu:

http://www.persvg.de/index1.php?id=42&tabelle=1

Viel Spass

MkG Strabahner
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#3

Hallo Strassenbahner,

vielen Dank für Deine Antwort. Wir sind im Berliner PersVG beheimatet. Diese Dinge sind auch soweit bekannt, aber was ist zum Beispiel mit Bewirtschaftung von Gästen, oder Glückwunschkarten usw. Dafür, denke ich mal, kann nicht jedesmal ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Also geht um kleinere Beträge, die auch schon mal bis zu 100 Euro im Quartal anwachsen können. Ich habe da mal in der Haushaltsordnung geblättert und konnte nur entdecken, dass dort einem Titelverwalter bis zu 250 Euro zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden kann, aber nicht muss. Könnte man dieses nicht auch auf den PR-Vorsitzenden übertragen? Es gab auch mal vor Jahren eine Richtlinie, das bis zu 5 (damals) Mark kein Beleg gebracht werden musste.

Gruß
Mumie
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#4

Ich werde mich mal schlau machen, wie das bei uns immer gehandhabt wurde. Melde mich dann hier wieder.
Gruß von SB (Berlin)
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#5

Hallo Strassenbahner,
lese ich richtig? Du bist auch aus Berlin?
Vorab Vielen Dank für Deine Bemühungen schönes Wochenende und schönen Feiertag.


Gruß

Mumie
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#6

Hallo Mumie

Na klar bin ick aus Bärlin! Aber mal zu deiner Frage vom Anfang. Ich weile z.Zt. bei einem Seminar zum Thema PersVG Berlin. Dort habe ich deine Frage mal angebracht.

Zitat:Hier nun meine Frage: Gibt es die Möglichkeit vorab eine bestimmte Summe aus dem Titel zugeteilt zu bekommen?
Die Antwort die ich zuerst erhielt war ein klares Nein. Dann ging man in ein leichtes Jein über. Irgandwann war man sich dann aber auch nicht mehr sicher, ob JEIN oder NEIN, und verwies auf eine mit der Dienststelle zu verabredene Regelung. Einen Anspruch nach PersVG Berlin gibt es nicht. Also versucht doch mit dem Dienststellenleiter zu reden.

Tut mir leid, dass ich Dir keine andere Anwort geben kann.

MkG Strassenbahner
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#7

Es ist haushaltsrechtlich möglich, dem Vorsitzenden eine "Kasse" einzurichten, über die er monatlich abzurechnen hat. Ist allerdings keine Pflicht sondern wie schon geschrieben wurde Verhandlungssache. Sollte aber doch mit z. B. 50 Euro kein Problem sein. Die Nachweispflicht würde dabei aber nicht entfallen.
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#8

Vielen Dank für eure Antworten. Ich werde gleich mal inder nächsten Sitzung den Anstoss geben, in Gespräche mit unserer Leitung zu gehen.

Gruß
Mumie
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