Korrekte Vorgehensweise bei Stellenneubesetzung einer Amtsleitung
#1

Hallo ich bin neu hier und habe eine Frage an die Spezialisten aus dem Personalwesen.

Der Vorgang ist leider etwas kompliziert, hat sich aber so zugetragen.

In einer mittelgroßen Kommunalverwaltung in Bayern gab es zwei Ämter im Bauwesen, z.B. Amt 1 techn. Bereich/Hochbau und Amt 2 Rechtsangelegenheiten/Planungsrecht. (Amtsbezeichnung beispielhaft)

Der Amtsleister Amt 1 ging in Ruhestand, daraufhin wurde die Stelle (Amt 1) ausgeschrieben aber niemand hatte erfahren, dass wohl teilweise auch Aufgabenbereiche aus Amt 2 dabei waren, weil der Amtsleiter Amt 2 einen zweijährigen Sonderurlaub beantragt und genehmigt bekommen hatte – eine separate Ausschreibung für die vorübergehende und ggfs. auch dauerhafte Besetzung des Amts 2 fand weder intern noch extern statt.

Der neue Leiter Amt 1 wurde eingestellt (Bezeichnung technischer Amtsleiter), ca. ½ Jahr danach begann der Sonderurlaub von Amt 2.
In der Zwischenzeit wurden aber die Tätigkeiten von Amt 2 nicht vom neuen Amtsleiter Amt 1 übernommen, sondern im vollen Umfang und voller Verantwortung von einem weiteren Mitarbeiter aus Amt 2, mit der Bezeichnung 2.1 (Fragesteller, dem – leider nicht nachweislich – signalisiert wurde, dass vielleicht eine Nachfolge möglich wäre). Die „offizielle“ Amtsleitung Amt 2 blieb in dieser Zeit „offen“ , da die Rückkehr der Amtsleitung Amt 2 zu beachten war.

Soweit so gut..

Kurz vor Ende des Sonderurlaubs von Amt 2, hat sich dieser Amtsleiter aber entschieden, nicht mehr ins Berufsleben zurückzukehren.

Nun wurde die offene – beurlaubte – und nun unbesetzte Amtsleitung (Amt 2) aber nicht (!) ausgeschrieben, sondern unbemerkt dem Amt 1 zugeführt (der sich auch – nachweislich - noch als fachlich ungeeignet herausgestellt hatte) - offensichtlich aufgrund von "internen" Zusagen.
- Also ohne, dass jemand die Möglichkeit gehabt hätte, sich auf die tatsächlich jetzt erst freigewordene Amtsleiterstelle (Amt 2) zu bewerben.

Und – genauso übergangslos - erhielt der Vertreter – bisher 2.1 - (=Fragesteller) absolut stillschweigend eine neue Amtsziffer – nämlich 1.1. Die stand dann übergangslos auf den zu bearbeitenden Unterlagen.

Es gab zwar weiterhin die Amtsbezeichnung 2, diese Leitung wurde aber ebenfalls völlig übergangslos und genauso stillschweigend mit einem ganz anderen Mitarbeiter und einem völlig anderen Aufgabengebiet besetzt.

Der Fragesteller, der wie ein Amtsleiter die Vertretung in den zwei Jahren vollumfänglich und mit sehr guter Bewertung durchgeführt hat, arbeitet nun exakt im gleichen Umfang wie das frühere Amt 2 als 1.1 als „normaler“ Sachbearbeiter unter einem für diesen Bereich fachlich nicht qualifizierten Amtsleiter Amt 1 und ist aber natürlich den Weisungen von 1 unterstellt und auch von allen Personalentscheidungen und allen sonstigen Vollmachten, die er normalerweise als Amtsleiter erhalten hätte, abgeschnitten, hat aber die volle Verantwortung.

Frage: Hätte diese Amtsleitung (ursprünglich Amt 2) nicht intern, wie extern eigentlich neu ausgeschrieben werden müssen, als der beurlaubte Leiter nicht mehr zurückkahm und wie lange rückwirkend ist dies ggfs. noch nachträglich zu beanstanden, da sich die dienstliche Situation (Arbeitsbehinderung durch Fehlanweisungen /enormer Zeitverlust durch Besprechungen /Verbreitung von Halbwahrheiten zu Sachangelegenheiten/ fehlgeleitete Eigeninitiativen des Amtsleiters 1 für schon längst laufende Angelegenheiten, usw.) in zunehmenden Maß als unhaltbar herausstellt.

Wenn der Fragesteller endlich eine fachlich fundierte Auskunft hätte – die ihm immer wieder verweigert wird („es ist halt so, was will man machen) könnte er vielleicht doch durch Sachargumente dahingehend überzeugen, dass evtl. die nach Ansicht des Fragestellers längst überfällige Rückführung in zwei völlig selbständige Ämter mit je einer eigenen Amtsleitung erreicht wird.

Hinzuzufügen ist noch, dass der Arbeitgeber (Bürgermeister) auf Nachfragen – zu dem sonst ein gutes Verhältnis seitens des Fragestellers besteht – zwar dem Fragesteller „alle Vollmachten wie ein Amtsleiter“ mehrfach zugesagt hat, anfangs auch den Eindruck hat bestehen lassen, dass es bei zwei Ämtern bleibt - dies aber w.o.e. nicht gehalten hat - und dann im Laufe der le. 4 – 5 Jahre auf entsprechende Fragen oder Bitten um Abhilfe entweder stark abgewiegelt oder sogar sehr aggressiv reagiert hat.

Kann es sein, dass da etwas nicht korrekt gehandhabt wurde oder unterliegt das alles dem Weisungsrecht des Arbeitgebers ?

Es geht hier keinesfalls darum einen Rechtsstreit anzuzetteln, sondern vielleicht endlich eine fachlich fundierte Erklärung zu erhalten, entweder so oder so.

Vielen Dank

Anton
Zitieren
#2

Moin,

waren diese Ausführungen noch nicht ausreichend? https://www.kommunalforum.de/Thread-Dire...ght=bauamt

Viele Grüße
1887
Zitieren
#3

Vielen Dank - offensichtlich sind Sie in diesem Forum sehr präsent. Der andere Fall ist vielleicht hinsichtlich der Frage der Ämtertrennung ähnlich gelagert - aber im vorliegenden Fall geht es um die Frage, inwieweit eine korrekte Ausschreibung erfolgt - oder nicht erfolgt ist.
Es wäre insofern hilfreich auch eine dahingehende Antwort zu erhalten und ansonsten wäre der Fragesteller dankbar, wenn dann besser keine Antwort erfolgt.

Vielen Dank nochmal.
Zitieren
#4

Moin,

warum sollte hier eine Ausschreibung erfolgen? Der Bürgermeister hat beide Abteilungen zusammengelegt, wenn ich das recht verstanden habe? Und wenn es um das Amt 1 geht: Ich kann eine Stelle ausschreiben und sie auch kurz nach der Besetzung neu gestalten. Ich kann nicht erkennen, an welcher Stelle der Dienstherr einen Fehler begangen haben soll.

Grüße
1887
Zitieren
#5

Na, ganz so unumstritten ist es wohl doch nicht, habe jetzt eine Seite im Netz gefunden, die zumindest etwas weiterhilft - Zwar nicht mehr in diesem Fall (!), das ist klar - aber vielleicht allgemein. Insofern ist es nämlich schon etwas "grenzwertig", weil der Fragesteller nie die Möglichkeit hatte, sich offiziell darauf zu bewerben, weil es da sozusagen schon "herum" war.
http://www.gloistein-partner.de/ausschre...schreibung
Zitieren
#6

Moin,

dann einmal im Einzelnen:

(01.03.2014, 13:00)Anton963 schrieb:  Frage: Hätte diese Amtsleitung (ursprünglich Amt 2) nicht intern, wie extern eigentlich neu ausgeschrieben werden müssen, als der beurlaubte Leiter nicht mehr zurückkahm
Dazu die Frage: War mit der Stellenbesetzung eine Beförderung verbunden?
Zitat:und wie lange rückwirkend ist dies ggfs. noch nachträglich zu beanstanden,
Bis zu Besetzung kann diese verhindert werden, danach können Sie nur die Rechtswidrigkeit mit einer Feststellungsklage feststellen lassen (wenn Du ein rechtliches Interesse darlegen kannst), ggfs. können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Monate später ist dies alles nicht mehr möglich.
Zitat:da sich die dienstliche Situation (Arbeitsbehinderung durch Fehlanweisungen /enormer Zeitverlust durch Besprechungen /Verbreitung von Halbwahrheiten zu Sachangelegenheiten/ fehlgeleitete Eigeninitiativen des Amtsleiters 1 für schon längst laufende Angelegenheiten, usw.) in zunehmenden Maß als unhaltbar herausstellt.
Das sind keine Gründe, aus denen irgendwelche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Dienst-/Beschäftigungsverhältnis abgeleitet werden können.
Zitat:Wenn der Fragesteller endlich eine fachlich fundierte Auskunft hätte – die ihm immer wieder verweigert wird („es ist halt so, was will man machen) könnte er vielleicht doch durch Sachargumente dahingehend überzeugen, dass evtl. die nach Ansicht des Fragestellers längst überfällige Rückführung in zwei völlig selbständige Ämter mit je einer eigenen Amtsleitung erreicht wird.
Das ist die Organisationshoheit des Bürgermeisters (oder je nach Kommunalverfassung der Gremien). Er bestimmt den Aufbau der Verwaltung.
Zitat:Hinzuzufügen ist noch, dass der Arbeitgeber (Bürgermeister) auf Nachfragen – zu dem sonst ein gutes Verhältnis seitens des Fragestellers besteht – zwar dem Fragesteller „alle Vollmachten wie ein Amtsleiter“ mehrfach zugesagt hat, anfangs auch den Eindruck hat bestehen lassen, dass es bei zwei Ämtern bleibt - dies aber w.o.e. nicht gehalten hat - und dann im Laufe der le. 4 – 5 Jahre auf entsprechende Fragen oder Bitten um Abhilfe entweder stark abgewiegelt oder sogar sehr aggressiv reagiert hat.
Wenn ich als Vorgesetzter eine Entscheidung getroffen habe und würde häufiger darauf angesprochen, wäre ich ebenfalls ungehalten.

Grüße
1887
Zitieren
#7

Nachdem der Link - der gefunden wurde - ja eigentlich schon alles sagt, wundert es erneut mit welcher Präsenz hier verkrustete Strukturen mitgetragen werden.
Ein Vorgesetzter kann also seinen Mitarbeitern alles versprechen - und dann wenn diese hoch motiviert eine Aufgabe angehen - sie im Regen stehen lassen. Ja - im juristischen Sinn - ist dies wohl nicht angreifbar - moralisch aber trotzdem hoch verwerflich, wie mir ein hervorragender Fachanwalt bestätigt hat.
Nun, man braucht sich nicht wundern, dass Mobbing und Bossing im öffentlichen Dienst immer mehr die Runde machen - insofern darf an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erinnert werden, und da gibt es durchaus sogar Haftbarkeitsgründe.
Zitieren
#8

Moin,

vielleicht liegt es ja auch einfach daran, dass der Bürgermeister den Anton für nicht geeignet hält.

Viele Grüße
1887
Zitieren
#9

Hallo Anton 963

die sachliche Antwort von @1887 ist rechtlich und organisatorisch völlig korrekt. Da ist es übrigens nicht sinnvoll, wenn man ihn wie @Gast deswegen etwas "angreift".
Man muss auch in Betracht ziehen, dass die Bewertung "fachlich nicht haltbar" / "ungeeignet" etc. nicht objektiv sein könnte.

Auf die gleiche Art und Weise wie mein Vorschreiber @Gast kann ich auch einfach mal schreiben, dass mir ein noch hervorragender Fachanwalt dies bestätigt hat. Fehlt nun nur noch eine Stellungnahme des hervorragendsten Fachanwaltes :-).

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
Zitieren
#10

Hallo zusammen,
ich finde, die Diskussion driftet ein wenig auseinander.
Fakt ist doch, dass die Dienststelle Organisationseiheiten zusammenlegen kann und darf. Wenn dann nur noch eine Amtsleitung benötigt wird, diese eine noch vorhanden ist und im Amt bleibt, macht es wenig Sinn zu fragen, ob eine nicht existierende Stelle ausgeschrieben werden muss.
Alles Andere sind für mich Randerscheinungen, die mit der eigentlichen Frage nicht mehr wirklich in Zusammenhang stehen.

Ob jemand fachlich geeignet oder ungeeignet für eine Stelle ist, ist primär mal Angelegenheit der Dienststelle. Wenn der Bürgermeister trotzdem der Meinung ist, dass die Amtsleitung kompetent ist, werden wohl viele darunter leiden müssen. Mal davon abgesehen, dass bestimmt viele vergleichbare Personen in Führungspositionen kennen.

Gruß
Blauer
Zitieren
#11

Hallo,

Fakt ist, dass Anton 963 ("Fragesteller") sich nicht ausreichend berücksichtigt (übergangen) fühlt und er selbst sich (berechtigt?) für die geeignetere Person hält.

Dass er sich bei dieser Problematik um Hilfe in einem öffentlichen Forum (welches in Unkenntnis der gesamten Sachlage gar keine belastbare Hilfestellung geben kann) bemühen muss, lässt allerdings darauf schließen, dass der Bürgermeister mit seiner Entscheidung, ihn bei der Besetzung einer Leitungsfunktion nicht zu berücksichtigen, wohl richtig gelegen hat.

Soweit meine Einschätzung...Icon_wink
Zitieren
#12

Hallo,
gerade die le. Antwort ist ganz unglaublich, was für eine Ignoranz. Man muss sich nicht wundern, was in Deutschland alles daneben läuft und den Bach runter geht.... Berlin läßt grüßen. Was für ein Schwachsinn....was nicht sein kann, das nicht sein darf, oder ?

Ich bin übrigens Anton, hab nur keine Lust mehr, mich einzuloggen.

Der fünfte Mitarbeiter/in hat zuletzt das Amt verlassen, der Rest der Rathausbelegschaft steht zu 100 % hinter Anton.

Aber die Wahlen sind rum, der Bgm. ist weg und die Sachlage wieder richtig gestellt. Alt-Bgm. hat einfach nicht den "Mumm" gehabt, das wieder richtig zu regeln, hätte ja einen Fehler zugeben müssen.

Anton bekommt wieder das ursprüngliche Amt und "seine" Mitarbeiter zurück.

Na ja, auch im öffentlichen Dienst nimmt ab und zu die Gerechtigkeit ihren Lauf und es geschehen noch Zeichen und Wunder.

Leider haben die Reaktionen im Forum gezeigt, was für Kleingeister sich offensichtlich vielerorts im öffentlichen Dienst bewegen. Daher nochmal, hier werde ich mich sicherlich nicht mehr bewegen. Deutsche Gründlichkeit, deutsche Hierarchie, das kriegen wir wohl niemals aus den Köpfen raus (ironisch gemeint).

Gruß.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers