Kinderbetreuungsurlaub
#1

Hallo zusammen,

welche Fristen gibt es zur Einreichung von Kinderbetreuungsurlaub? 
Darf ich während des Kinderbetreuungsurlaubs einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen?
Könnte ich Kinderbetreuungsurlaub z.B. auch "nur" für die Sommerferien beantragen?

Viele Grüße
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#2

Was ist mit Kinderbetreuungsurlaub gemeint?
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#3

Sonderurlaub nach § 28 TVöD
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#4

"Welche Fristen gibt es zur Einreichung von Kinderbetreuungsurlaub?"
Eine Frist für Sonderurlaub nach § 28 TVöD gibt es nicht. Man sollte aber einen Vorlauf von zumindest drei Monaten einplanen.

"Darf ich während des Kinderbetreuungsurlaubs einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen?"
Einfacher wäre es dann Teilzeit beim aktuellen Arbeitgeber zu beantragen. Zwar steht der Sonderurlaub der Aufnahme einer anderen Tätigkeit nicht entgegen. In der Praxis wird Sonderurlaub, um wo anders Teilzeit zu arbeiten, vermutlich häufiger abgelehnt werden als Sonderurlaub zur Betreuung von Kindern.

"Könnte ich Kinderbetreuungsurlaub z.B. auch "nur" für die Sommerferien beantragen?"
Das ist grundsätzlich möglich. Ist aber Verhandlungssache.
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