Kieferorthopädie Kinder Debeka
#1

Hallo, 
ich werde nach langer Elternzeit/familiärer Beurlaubung demnächst wieder zu arbeiten anfangen.
Wir sind nun stark am Überlegen, ob ich die Kinder mit in die private Krankenversicherung nehme. Das wären für alle Kinder 200 Euro im Monat und
ich steige erstmal nur zu 30% ein, somit ginge doch ein großer Teil meiner Einkünfte für die Krankenversicherung drauf.
Meine Tochter braucht allerdings eine Zahnspange, mein Sohn evtl. auch. Die private Krankenversicherung bei der Debeka steht aktuell auf ruhend, das wäre also nicht das Problem.
Allerdings sind wir unsicher, ob auch jede Zusatzleistung von der Debeka übernommen wird. 
Von der Beihilfe ja anscheinend nicht!?
Wir hätten die Tarife B20, WL20 und BC. Hat jemand Erfahrung? Ihre 20% übernimmt die Debeka wohl in jedem Fall, aber was ist mit den restlichen 80%? Werden die dann durch den
BC Tarif gedeckt oder greift dieser nicht, wenn die Beihilfe sagt, beispielsweise besondere Brackets wären nicht beihilfefähig?
Wer kennt sich aus? Wir würden ungern die private Krankenversicherung und dann auch noch die Kosten für die Zahnspangen zusätzlich zahlen.
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#2

Wir hatten es über den Beihilfeergänzungstarif versucht und die Debeka lehnte ab mit der Begründung, dass sich der BE nur auf Zahnarztleistungen bezieht (also nicht auf KFO). Die Debeka übernimmt ihre 20% und auf den ungedeckten Teil der Beihilfe bleibt man sitzen. Da kommt bei den teuren Brackets einiges zusammen. Allerdings muss man die bei der gesetzlichen Kv sowieso voll und ganz allein zahlen.
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#3

Rechenexempel. Wären beide Eltern im öffentlichen Dienst sind, kann man ja einmal rechnen wie es wäre, wenn das Kindergeld aufgeteilt ist und nur ein Kind samt anhängigem Kinderzuschlag auf den Versicherungsnehmer läuft (dann muss die PKV weiter alles zu 50% statt nur zu 20% übernehmen).
Die Ersparnis bei der privaten Krankenkasse (nicht selten nur gering 2-stellig, obwohl die Beihilfe 30% für die Kinder und 20% für den VN bei der priv. Krankenkasse entlastet) lohnt ggf. zumindest in der Zeit nicht.

Sind ja durchaus bei diversen Positionen nach GOZ z.B. 6100 neben 2197 u.a schnell 600€/Jahr pro Kind, die die priv. Krankenkassen bei kieferorthopädischer Behandlung gem. Rechtssprechung anteilig übernehmen müssen, die Beihilfe aber nicht.
So zahlt die Versicherung dann wenigstens noch 50% statt nur 20% der nach Beihilfe nicht erstattungsfähigen Positionen.

Die Erhöhung des Beihilfesatzes bei mehr als einem angerechneten Kind scheint insbesondere im Fall einer erforderlichen kieferorthopädischen Behandlung (ggf. noch bei mehr als einem Kind) vor allem ein Gewinn für die PKV und weniger für den/die VN. Die werden ggf. noch bestraft durch die vermeintliche Entlastung.
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