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Hallo zusammen,
wir haben einen Kindergarten (Grundstück mit Gebäude) verkauft.
Muss Kapitalertragssteuer abgeführt werden?
Wenn ja, zu welchem Prozentsatz?
Gruß
KassenCharly
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Hallo KassenCharly,
sollte es sich um einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) handeln, liegt eine Kapitalertragsteuerpflicht nach § 7 Abs. 1 Ziff. 8 KStG vor.
Kommunen selbst sind m.W. nicht steuerpflichtig. Die RGL hierzu kann ich aber adhoc nicht liefern, sind die Regelungen hierzu nicht irgendwo in §§43ff EStG zu finden?
Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
Wg. Prozentsatz kann es sich -auch hier muss ich spekulieren- nur um den ermäßigten Satz von 15% handeln, sofern eine Steuerpflicht bestehen sollte. Denn es wäre ja verrückt, wenn ein BgA diese Quellensteuer ermäßigt leisten müsste und eine Kommune nicht.
Wer kann helfen wg. RGL?