Kann man die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen ?
#1

Liebe Blogger,
Erschreckend sehe ich die weltweite Entwicklung der Nato, und besonders den Einsatz der Bundeswehr im Ausland. Des weiteren kann ich die politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen "meines Landes" nicht tolerieren. Die Entwicklung der Eurokrise und die strukturierte Zerstörung der deutschen Souveränität betrachte ich mit Grauen.
Jedoch muss ich mich für diese Schandtaten verantwortlich fühlen, da wir offiziell (noch) in einer Demokratie leben. Und wenn das Volk die Macht hat, trägt es auch die Verantwortung.
Da ich die repräsentative Demokratie eh nur als eine Umbenennung einer Wirtschaftsoligarchie sehe, kann ich aber auch die Macht die ich habe nicht dazu nutzen wirklich etwas zu verändern.
Jedoch kann ich es nicht weiter verantworten mich als Deutscher zu fühlen. Das lässt mir somit nur noch 2 Optionen, von denen die 1. zwar ideal, aber sehr schwer umsetzbar ist:

1. Revolution
2. Abmeldung der deutschen Staatsangehörigkeit

Jetzt zu meinen Fragen:
Ist es möglich die deutsche Staatsangehörigkeit abzugeben, ohne eine andere aufzunehmen?
Welche rechtlichen Konsequenzen trägt das mit sich?
Wie kann ich danach noch reisen oder mich identifizieren?
Muss man nach internationalem Gesetz zu irgendeinem Land dazugehören, oder kann man auch einfach nur ein Mensch sein?
Kann mich ein Land verpflichten seine Staatsbürgerschaft zu tragen, nur weil ich in dem Land geboren bin und hier lebe?

Ich kann verstehen, wenn dieses Thema nicht von jedem als Ernst eingestuft wird, oder als lächerlich angesehen wird, jedoch möchte ich versichern, dass ich diese Punkte ernst meine, und auch auf weiterhelfende Antworten hoffe.
mfG
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#2

Hallo Gnoric,

wie (fast) immer hilft ein Blick ins Gesetz bei der Rechtsfindung:

Einschlägig ist hier das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Danach ist die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit nur möglich, wenn eine Einbürgerungszusage eines anderen Staates vorliegt. Auf die deutsche Staatsangehörigkeit kann nur verzichten, wer bereits Doppelstaatler ist.
Staatenlosigkeit soll auf jeden Fall vermieden werden. Darüber gibt es zwischenstaatliche Vereinbarungen, die sich im deutschen 'Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 30.08.1961 zur Vermeidung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. 09.1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit' wiederfinden.
Hergeleitet wird das aus der staatsrechtlichen Überlegung, dass ein Staat sich über drei Dinge definiert: Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt.
Klingt jetzt ziemlich akademisch, aber daraus folgt nunmal, dass es nicht möglich ist aus eigenem Entschluss staatenlos zu werden.

Gruß
smokie
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